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Überbrückungshilfe III für Hotelschließsysteme

von GED Michael

Im Rahmen der Überbrückungshilfe III der deutschen Bundesregierung sind auch elektronische Hotelschließsysteme mit bis zu 20.000 Euro förderfähig. Wir haben aus diesem Anlass unseren Hotelflyer ergänzt, um Sie bei der Akquise gezielter zu unterstützen.

Die Überbrückungshilfe III dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von Unternehmen mit bis zu 750 Mio. Euro jährlichem Umsatz in Deutschland im Jahr 2020, die unmittelbar und mittelbar Corona-bedingte erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Darunter fallen insbesondere die Hotellerie und Reisebranche.

Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen u.a. bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen mit bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten sowie Investitionen in Digitalisierung mit einmalig bis zu 20.000 Euro.

Generell förderfähig sind Kosten, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Das Fehlen einer Schlussrechnung steht der Erstattungsfähigkeit der Kosten nicht entgegen; eine reine Beauftragung der baulichen Maßnahmen reicht hingegen nicht aus (es sind mindestens Zwischenrechnungen erforderlich).

Unter diesen Voraussetzungen können auch Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen, elektronische Hotelschließsysteme, Digitalisierung der Guest Journey) einmalig bis zu 20.000 Euro als erstattungsfähig anerkannt werden.

 

Informationsflyer zur Förderung
 

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